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Persönliche Beratung
0621 - 152 800Wenn der eigene Körper nicht den gewünschten Vorstellungen entspricht, führt dies zu Unzufriedenheit und manchmal auch zu einem verminderten Selbstbewusstsein. Angeborene oder auch mit der Zeit entwickelte Schönheitsmakel lassen sich häufig nicht auf natürlichem Wege, etwa durch Sport, verbessern. Daher entscheiden sich viele Menschen für einen ästhetisch-plastischen Eingriff. Die Entscheidung hierfür verlangt eine gründliche Bedenk- sowie Vorbereitungszeit und sollte niemals voreilig getroffen werden.
Die nächste Frage, die dabei auf den Plan gerufen wird, betrifft die Finanzierung. Übernimmt die Krankenkasse auch Kosten einer Schönheitsoperation? Wann zahlt sie und wann ist eine Kostenübernahme ausgeschlossen?
Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass die ästhetische Schönheitsoperation zu den Leistungen der Krankenkassen gehört, gleichgesetzt mit allgemeinmedizinischen Eingriffen. „Operationen zahlt ja die Krankenkasse“, denkt sich da der Ein oder Andere. So stimmt das leider nicht ganz. Um die Chancen für eine Kostenübernahme schon im Voraus einschätzen zu können, bedarf es der Frage nach dem Grund für die OP. Handelt es sich um eine rein ästhetische Korrektur oder liegt ein medizinische Indikaton, zum Beispiel aufgrund einer angeboren Fehlbildung vor?
In der Regel übernehmen Krankenkassen keine Kosten von Eingriffen aus dem Bereich der Ästhetischen Chirurgie. Jeder Eingriff bedarf der vorherigen Genehmigung und stellt eine Einzelfallentscheidung dar.
Nicht immer erfolgt eine ästhetische Behandlung allein aus dem Wunsch des Patienten nach einem schöneren Erscheinungsbild. Eine Brustverkleinerung ist das Paradebeispiel hierfür. Da sich bei vielen Frauen mit zu großer Oberweite aufgrund des Gewichts Haltungsschäden entwickeln, die mit Schmerzen einhergehen, oder sich Hauterkrankungen im Bereich der Hautfalten bilden, übernimmt im Einzelfall die Krankenkasse die Kosten einer Brustverkleinerung.
Ebenso schwere psychische Belastungen aufgrund des Aussehens können eine Genehmigung der Krankenkasse bedeuten. Allerdings muss hier ein psychologisches Gutachten vorliegen.
Jedes Kostenübernahmegesuch stellt eine Einzelfallentscheidung dar und wird bei Vorlage entsprechender Atteste und bei Vorlage einer medizinischen Indikation von der Krankenkasse geprüft. Ob die Krankenkasse eine Leistung gar nicht, teilweise oder vollständig zahlt, variiert sehr von Fall zu Fall. Patienten können sich im Gespräch mit ihrem behandelnden Facharzt für Ästhetische und Plastische Chirurgie dazu umfassend beraten lassen und gegebenenfalls. einen Antrag an die Krankenkasse stellen.
Sie möchten sich ausführlicher über eine Kostenübernahme ihrer Behandlung informieren? Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch in der Mannheimer Klinik.
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Dr. Hrabowski ist ein sehr freundlicher Arzt. Er hörte immer zu war ehrlich und das schätze ich. Ich fühlte mich als ich in Behandlung war sehr gut aufgehoben... mehr
Ich möchte mich auf diesem Wege nochmal ganz herzlich bei Dr. Hrabowski und seinem ganzen Team bedanken. Seit meiner großen OP in 2014... mehr
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