Ästhetische Eingriffe erleben dieser Tage einen Höchststand an Beliebtheit. Mehrere tausend Frauen und Männer begeben sich jedes Jahr in die Hände eines Facharztes für Ästhetische und Plastische Chirurgie. Die Resultate treffen in der Regel auf größten Zuspruch; dank heutiger Verfahren gibt es kaum noch Grenzen in diesem Bereich. Viele Patienten lassen jedoch außer Acht, dass jeder Eingriff in den Körper auch eine enorme Belastung für diesen bedeutet. Je nach Art der Korrektur ergeben sich teils lange Wundheilungszeiten, die nicht immer vollkommen schmerzlos ablaufen. Zwar hat sich die Wahrscheinlichkeit für risikobedingte Nebenwirkungen bei Schönheitsoperationen deutlich gesenkt, doch selbst der beste Operateur kann nicht alle Risiken vollkommen ausschließen. Was also passiert, wenn einmal postoperative Komplikationen auftreten?
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Folgebehandlung von Schönheits-OPs?
Reagiert der eigene Körper anders als erwartet auf einen ästhetischen Eingriff ist manchmal eine Nachfolgebehandlung erforderlich. Beispielsweise es treten Abwehrreaktionen gegen ein Implantat oder eine schlecht verheilende Wundnaht auf. Auch wenn diese Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist, um die Gesundheit des Patienten nicht zu beeinträchtigen, übernehmen die meisten Krankenkassen in der Regel nicht die Kosten. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Wurde bereits die erste Operation bezuschusst oder vollständig übernommen, sofern eine medizinische Indikation vorlag, gilt dies auch für die Folgebehandlung.
Damit Patienten die ungeplanten Kosten nicht selbst tragen müssen, ist eine Folgekostenversicherung zu empfehlen. Diese übernimmt tarifabhängig einen Teil oder auch die gesamten Kosten der Folgebehandlungen.
Ist eine komplikationsbedingte Krankschreibung möglich?
Ebenso, wie die Krankenkasse eine rein kosmetische Operation nicht als medizinische Notwendigkeit ansieht, besteht kein Anspruch auf eine Krankschreibung für die Genesungsphase nach der Schönheitsoperation. Das gilt auch für den Arbeitsausfall aufgrund von Komplikationen. Der Arbeitnehmer muss für die Zeit Urlaub nehmen. Sollte trotzdem eine Krankschreibung erfolgen, einige Hausärzte stellen fälschlicherweise AU-Bescheinigungen aus, und der Arbeitgeber erfährt dies, kann im schlimmsten Fall eine Kündigung ausgesprochen werden.
Dr. med. Manuel Hrabowski
Leiter der Mannheimer Klinik für Plastische Chirurgie
Beachten Sie aus den oben genannten Gründen immer, sich vor jedem ästhetischen Eingriff umfassend mit dem Thema Schönheitsoperation zu beschäftigen und ebenfalls seltene Risiken einzuplanen. Auch einige Urlaubstage sollten Sie vorsichthalber in Reserve halten. Wenn Sie sich umfassender über eine Folgekostenversicherung informieren möchten, beraten wir Sie dazu gerne in der Mannheimer Klinik für Plastische Chirurgie.
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin, in dem Dr. Hrabowski auch umfassend über die möglichen Komplikationen nach der Schönheits-OP aufklärt.
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