Schönheitsoperationen – Ab welchem Alter sind sie erlaubt?

Sogenannte Schönheitsoperationen sind für die einen die Erfüllung des lang gehegten Wunsches nach körperlicher Perfektion, für andere eine physische oder auch psychische Entlastung schwerwiegender Makel. Das Alter der Patienten variiert dabei stark, so gut wie jede Altersgruppe ist vertreten. Ebenso interessieren sich immer mehr Jugendliche für einen plastisch-ästhetischen Eingriff. Doch sind aus medizinischer Sicht nicht notwendige Operationen an Minderjährigen überhaupt erlaubt? Und welche Risiken bestehen hier?

Warum wünschen sich immer mehr Jugendliche eine OP?

Die Gründe, aus denen sich für eine korrigierende oder formangleichende Operation entschieden wird, sind sehr verschieden. Sei es, um einen störenden Höcker auf dem Nasenrücken zu entfernen oder sportresistentes Fettgewebe dauerhaft loszuwerden. Auffällig ist dabei die ansteigende Zahl der unter 18-Jährigen, die den Wunsch eines solchen Eingriffes wünschen. Als Motiv werden häufig Hänseleien unter Gleichaltrigen oder auch das Streben nach in sozialen Medien kursierenden Schönheitsidealen genannt. Dass letztere nicht immer natürlichen Erscheinungsbildern entsprechen, ist dabei sogar oft bekannt.

Welche Risiken bestehen bei OPs an Minderjährigen?

Operationen jeglicher Art stellen eine Belastung für den Körper dar. Teils längere postoperative Schonzeiten, gegebenenfalls auftretende Wundschmerzen, mögliche Schwellungen und Blutergüsse – dies sind nur einige der Faktoren, die nach einem Eingriff auf die Patienten zukommen. Und dessen sich viele gar nicht bewusst sind. Besonders belastend können sich operative Anpassungen auf den noch in der Entwicklung befindlichen Körper auswirken. Schlimmstenfalls wird das Ergebnis negativ beeinflusst, sieht nicht mehr natürlich aus und es kommt zu Entwicklungsstörungen.

Was sagt der Gesetzgeber zu Altersbeschränkungen bei Schönheitsoperationen?

Bisher besteht in Deutschland kein Verbot für Schönheitsoperationen an Kindern und Jugendlichen. Das bedeutet, mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten sind ästhetische Eingriffe unter 18 Jahren durchaus erlaubt. Lediglich eine Empfehlung des Gesetzgebers sieht vor, dass Plastische Chirurgen eine Behandlung an Minderjährigen ablehnen sollen.

Dr. med. Manuel Hrabowski

Leiter der Mannheimer Klinik für Plastische Chirurgie

In der Mannheimer Klinik für Plastische Chirurgie führen wir nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen Behandlungen an minderjährigen Patienten durch. Dazu zählen unter anderem Brustfehlbildungen, abstehende Ohren sowie Hautveränderungen.  Im gemeinsamen Beratungsgespräch stellen wir heraus, ob eine OP medizinisch indiziert und sinnvoll ist.

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