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Der ästhetisch-plastische Eingriff unterm Weihnachtsbaum:

Gut gemeint und doch daneben? Auf das Vorgehen kommt es an!

Berlin – Bald ist es soweit die Geschenke liegen unter dem Baum und so manch einer denkt darüber nach, seinen Liebsten einen ästhetischen Eingriff zu schenken. „Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn man jemanden dabei unterstützt, den Wunsch nach einem ästhetischen Eingriff zu erfüllen, allerdings ist dabei viel zu beachten und auch zu reflektieren, ob Weihnachten der richtige Anlass für ein solches Geschenk ist. Besteht doch die Gefahr, über das Geschenk zeitlichen und psychischen Druck auf den Beschenkten auszuüben, erläutert Prof. Dr. Günter Germann, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, einleitend.


Was wünscht sich der Beschenkte?
Zunächst, so Prof. Germann, sei genau zu überlegen, ob der Beschenkte sich einen wie auch immer gearteten Eingriff überhaupt wünscht. Auch, wenn der Beschenkte selbst häufig den Wunsch nach dem einen oder anderen Eingriff geäußert hat, kann sich dahinter neben dem alt bekannten "fishing for compliments" auch das Krankheitsbild einer Dysmorphophobie, also eine schwere Störung der Wahrnehmung des eigenen Körpers verbergen, in einem solchen Fall ist von einer Operation dringend abzuraten, warnt der Ordinarius und führt aus, dass nach sorgfältiger Abwägung dieser Faktoren der Geschenkidee zwar nichts Grundsätzliches mehr im Wege stehe, es aber weiteres zu beachten gäbe.


Die Arztwahl ist Patientensache!
Insbesondere bei diesen planbaren und freiwilligen Eingriffen empfiehlt sich eine sorgfältige Arztwahl. So ist zum Einen die Qualifikation des Arztes entscheidend – es sollte sich um einen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, der eine entsprechende sechsjährige Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen hat, oder, bei Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich, um einen Hals-, Nasen-, Ohrenarzt oder Mund-Kiefer- Gesichtschirurgen mit der Zusatzqualifikation Plastische Operationen handeln. Eine Liste der Plastischen Chirurgen können Sie über die DGPRÄC abfordern, in Zweifelsfällen gibt die jeweilige Ärztekammer über die Qualifikation Auskunft, empfiehlt Germann. Aber nicht nur die Qualifikation ist entscheidend, führt er weiter aus. Patient und Arzt müssen grade bei ästhetischen Eingriffen ein besonderes Vertrauensverhältnis haben.

Quelle: DGPRÄC: Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Plastischen Chirurgen

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