Der
ästhetisch-plastische Eingriff unterm Weihnachtsbaum:

Gut
gemeint und doch daneben? Auf das Vorgehen kommt es an!
Berlin – Bald ist es soweit die Geschenke liegen unter dem Baum
und so manch einer denkt darüber nach, seinen Liebsten einen ästhetischen
Eingriff zu schenken. „Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden,
wenn man jemanden dabei unterstützt, den Wunsch nach einem ästhetischen
Eingriff zu erfüllen, allerdings ist dabei viel zu beachten und auch
zu reflektieren, ob Weihnachten der richtige Anlass für ein solches
Geschenk ist. Besteht doch die Gefahr, über das Geschenk zeitlichen
und psychischen Druck auf den Beschenkten auszuüben, erläutert
Prof. Dr. Günter Germann, Präsident der Deutschen Gesellschaft
der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, einleitend.
Was
wünscht sich der Beschenkte?
Zunächst, so Prof. Germann, sei genau zu überlegen, ob der Beschenkte
sich einen wie auch immer gearteten Eingriff überhaupt wünscht.
Auch, wenn der Beschenkte selbst häufig den Wunsch nach dem einen
oder anderen Eingriff geäußert hat, kann sich dahinter neben
dem alt bekannten "fishing for compliments" auch das Krankheitsbild
einer Dysmorphophobie, also eine schwere Störung der Wahrnehmung
des eigenen Körpers verbergen, in einem solchen Fall ist von einer
Operation dringend abzuraten, warnt der Ordinarius und führt aus,
dass nach sorgfältiger Abwägung dieser Faktoren der Geschenkidee
zwar nichts Grundsätzliches mehr im Wege stehe, es aber weiteres
zu beachten gäbe.
Die
Arztwahl ist Patientensache!
Insbesondere bei diesen planbaren und freiwilligen Eingriffen empfiehlt
sich eine sorgfältige Arztwahl. So ist zum Einen die Qualifikation
des Arztes entscheidend – es sollte sich um einen Facharzt für
Plastische und Ästhetische Chirurgie, der eine entsprechende sechsjährige
Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen hat, oder, bei Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich,
um einen Hals-, Nasen-, Ohrenarzt oder Mund-Kiefer- Gesichtschirurgen
mit der Zusatzqualifikation Plastische Operationen handeln. Eine Liste
der Plastischen Chirurgen können Sie über die DGPRÄC abfordern,
in Zweifelsfällen gibt die jeweilige Ärztekammer über die
Qualifikation Auskunft, empfiehlt Germann. Aber nicht nur die Qualifikation
ist entscheidend, führt er weiter aus. Patient und Arzt müssen
grade bei ästhetischen Eingriffen ein besonderes Vertrauensverhältnis
haben.
Quelle: DGPRÄC: Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Plastischen Chirurgen
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