News-Meldung

Januar
2012 - BfArM - Empfehlung des BfArM
Entfernung der PIP- und Rofil-Brustimplantate als Vorsichtsmaßnahme
empfohlen
Das BfArM
hat am 23.12.2011 eine Empfehlung
ausgesprochen, wonach sich betroffene Patientinnen vom Arzt auf mögliche
Rissbildungen der Implantate hin untersuchen lassen sollten, um anschließend
über jeweils geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung entscheiden
zu können. Aufgrund in den letzten Tagen zunehmend eingehender Mitteilungen
von Ärzten, Fachgesellschaften und Kliniken erweitert das BfArM diese
Risikobewertung von PIP- bzw. Rofil-Brustimplantaten. Diese Mitteilungen
sagen aus, dass Silikon auch aus solchen Implantaten vermehrt und im Zeitverlauf
zunehmend austreten ("ausschwitzen") kann, bei denen keine Rissbildung
vorliegt.
Die Mitteilungen
von Ärzten, Fachgesellschaften und Kliniken zeigen, dass mögliche
Gesundheitsrisiken durch vermehrt ausgetretenes Silikon auch dann entstehen
können, wenn keine Rissbildung vorliegt. Das BfArM empfiehlt daher,
dass die betroffenen Implantate als Vorsichtsmaßnahme entfernt werden
sollten. Die dringend eine Entnahme im Einzelfall ist, hängt wesentlich
davon ab, wie lange die Patientin das Implantat bereits trägt. Dies
sollte deshalb vor jeder Operation zwischen Arzt und Patientin besprochen
werden.
Das BfArM
steht in engem Kontakt mit den zuständigen Landesbehörden und
Fachgesellschaften sowie denBehörden im europäischen Ausland,
um weitere Erkenntnisse zu gewinnen. In diesem Zusammenhang weist das
BfArM Ärzte und Kliniken nochmals eindringlich auf ihre Meldeverpflichtung
hin, wenn in der Praxis Schadensfälle auftreten. Nur auf Basis dieser
sogenannten Vorkommnismeldungen kann das BfArM Maßnahmen zur Risikominimierung
treffen.
Hinweis
des BfArM: Patientinnen mit PIP- oder Rofil-Brustimplantaten sollten
sich an ihren Arzt oder ihre Ärztin wenden. Bei Fragen zur Kostenübernahme
o.ä. können sich Patientinnen an das Bürgertelefon des
Bundesministeriums für Gesundheit wenden:
Bürgertelefon
zur gesetzlichen Krankenversicherung 01805 / 99 66 02
Die Hotline
des Bürgertelefons ist kostenpflichtig: Für Anrufe gilt ein
Festpreis von 14 Cent pro Minute aus den Festnetzen und maximal 42 Cent
pro Minute aus den Mobilfunknetzen.
Quelle: Bundesinstituts
für Arzneimittel und Medizinprodukte
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