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Übergroße
Brüste können zu erheblichen Beeinträchtigungen
der Lebensqualität führen. Sie belasten die Hals-und
Brustwirbelsäule und sind oft störend bei sportlichen
Aktivitäten, Strandbesuchen und Auswahl der Kleider.
Eine
zu große Brust kann gesundheitliche Schäden verursachen
und ist oft als erhebliche psychische Belastung der betroffenen
Frauen zu sehen. Auch eine normal große Brust, die nach
Schwangerschaft, Stillzeit oder Gewichtsabnahme ihre Form
und Fülle verloren hat, kann das Selbstwertgefühl
einer Frau deutlich mindern.
Indikation
Brustverkleinerung - bei einer großen, überentwickelte
Brust und bei unterschiedlicher Brustgröße (Asymmetrien).
Eine Bruststraffung wird immer gleichzeitig mit der Brustverkleinerung
durchgeführt - bei einer Erschlaffung der Haut (Schwangerschaft,
Gewichtsabnahme) verhilft sie zu einer schöneren Form.
Operation
Das überschüssige Brustdrüsengewebe, Fettgewebe
und Haut werden entsprechend der Vorplanung entfernt. Die
Brustwarze bleibt in den meisten Fällen am Brustdrüsengewebe
belassen, das Gewebe wird zu einer rundlichen Form modelliert
und die Haut wird entsprechend angepasst. Die Länge der
erforderlichen Narben hängt vom Ausmaß der Korrektur
ab.
Bei der Bruststraffung wird die überschüssige Haut
entfernt und die Brust neu geformt. Meistens wird der Brustwarzenhof
verkleinert. Die Brustwarzen bleiben an dem Brustdrüsengewebe
fixiert.
Anästhesie
Die Verkleinerung und Straffung der Brust werden meistens
in Vollnarkose
durchgeführt.
Klinikaufenthalt
Ein stationärer Aufenthalt von ca. 4 Tagen zur Schonung
und Erholung ist empfehlenswert.
Nach
dem Eingriff
Das Anheben der Oberarme sollte am Anfang vermieden werden,
um die Narbenheilung nicht zu beeinflussen.
Für 6 Wochen nicht auf dem Bauch schlafen.
Ein Spezial - Büstenhalter zur Formgebung ist für
6 Wochen zu tragen.
Preise
Exakte Kosten können erst nach einer ausführlichen
Beratung und sorgfältiger Untersuchung festgestellt werden
und speziell an die operativen Bedürfnisse der Patientin
angepasst.
Vorher
- nachher Fotos
Eine Präsentation unserer schönen Resultate im Vergleich
zum Urzustand ist leider seit dem 1. April 2006 vom Gesetzgeber
in Deutschland untersagt. In einer persönlichen Beratung
und Aufklärung über Möglichkeiten und Grenzen
des Eingriffes ist jedoch eine Vorstellung dieser Ergebnisse
möglich.
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